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Illustration mit der Jahreszahl 2027, einem Richterhammer, einem Recyclingsymbol, einer KI-Gedankenblase und einem Saugroboter, die kommende Trends und gesetzliche Anforderungen in der Reinigungsbranche symbolisieren.
Trends Hygiene Entwicklung

Gebäudereinigung 2027: Diese Änderungen sollten Sie kennen

Louisa Rieck
Louisa Rieck
Gebäudereinigung 2027: Diese Änderungen und Trends sollten Sie kennen
29:06

Steigende Lohnkosten, neue gesetzliche Vorgaben und mehr Verwaltungsarbeit: Auch 2027 müssen sich Reinigungsunternehmen auf einige Veränderungen einstellen.

Für Inhaber und Geschäftsführer stellt sich vor allem eine Frage: Was ändert sich konkret für meinen Betrieb – und worauf muss ich jetzt achten?

Besonders wichtig sind die neuen Pflichten bei der E-Rechnung und die zuverlässige Dokumentation von Arbeitszeiten. Denn Fehler bei der Kalkulation oder unvollständige Unterlagen können Zeit und Geld kosten.

Nicht jede Neuerung betrifft jedes Reinigungsunternehmen gleichermaßen. Manche Änderungen erfordern kurzfristiges Handeln, andere werden erst bei einer bestimmten Unternehmensgröße oder beim Kauf neuer Maschinen relevant.

Wir zeigen Ihnen, welche Änderungen 2027 in der Gebäudereinigung wichtig werden, welche Unternehmen betroffen sind und wie Sie Ihren Betrieb darauf vorbereiten können.

Kurz gesagt: Das erwartet die Gebäudereinigung 2027

Für Reinigungsunternehmen sind insbesondere diese Entwicklungen wichtig:


  • Neue E-Rechnungspflichten: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen ab Januar 2027 grundsätzlich strukturierte E-Rechnungen für erfasste inländische B2B-Umsätze ausstellen.
  • Neue Vorschriften für Maschinen und Technik: Die EU-Maschinenverordnung, der digitale Batteriepass und neue Cybersicherheitsanforderungen werden bei bestimmten Neuanschaffungen relevant.
  • Entgelttransparenz: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht erste Entgeltberichte für Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten bis zum 7. Juni 2027 vor. Deutschland hat die Umsetzungsfrist vom 7. Juni 2026 verpasst. Ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt bislang nicht vor.

Für Ihren Betrieb bedeutet das: Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Lohnkosten, Kundenverträge und Rechnungsprozesse. Achten Sie außerdem darauf, dass Arbeitszeiten und erbrachte Leistungen vollständig dokumentiert werden.


Die folgende Übersicht zeigt, welche Termine Sie kennen sollten.

Die wichtigsten Änderungen in der Gebäudereinigung 2027 im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt, welche Termine Sie kennen sollten.

.Noch sind nicht alle Gesetze und gesetzlichen Anforderungen abschließend geregelt oder verabschiedet. Daher können sich sowohl Termine als auch Einzelheiten bis zur endgültigen Verabschiedung der Gesetze noch ändern.

Deshalb behalten wir bei CleanManager die Entwicklungen kontinuierlich im Blick und informieren auf blog.cleanmanager.de über aktuelle Gesetzesänderungen. So müssen Sie nicht selbst nach Neuigkeiten suchen, wenn sich etwas ändert, das Auswirkungen auf Ihr Reinigungsunternehmen haben könnte.

Änderung Datum Bedeutung für Reinigungsunternehmen
E-Rechnung 1. Januar 2027 Neue Pflichtstufe für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz bei erfassten inländischen B2B-Umsätzen.
EU-Maschinenverordnung 20. Januar 2027 Neue Sicherheitsanforderungen für Maschinen und Reinigungsroboter.
Digitaler Batteriepass 18. Februar 2027 Elektronischer Batteriepass unter anderem für neue Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität.
Entgelttransparenz 7. Juni 2027
(EU-Berichtsfrist)
Erste Berichte nach der EU-Richtlinie für Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten vorgesehen. Deutsche Umsetzung noch offen.
Hochrisiko-KI 2. Dezember 2027 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte KI-Systeme, beispielsweise bei Personalentscheidungen.
Cyber Resilience Act 11. Dezember 2027 Neue Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen.

Was sollten Reinigungsunternehmen zuerst prüfen?

Jetzt wichtig: Lohnkosten und Kundenverträge überprüfen, die eigene E-Rechnungspflicht klären und sicherstellen, dass Arbeitszeiten zuverlässig dokumentiert werden.

Bei Bedarf prüfen: Neue Anforderungen beim Kauf von Reinigungsmaschinen, beim Einsatz bestimmter KI-Systeme und bei der Entgeltberichterstattung berücksichtigen.

Langfristig beobachten: Entwicklungen bei Tagesreinigung, Automatisierung, Nachhaltigkeit und spezialisierten Dienstleistungen auf ihre Wirtschaftlichkeit prüfen.

E-Rechnung 2027: Welche Reinigungsunternehmen sind betroffen?

Bei der E-Rechnung beginnt 2027 die nächste Stufe der gesetzlichen Umstellung.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich elektronische Rechnungen empfangen können.

Für die Ausstellung gelten jedoch Übergangsfristen.

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz bei grundsätzlich erfassten inländischen B2B-Umsätzen strukturierte E-Rechnungen ausstellen.

Für Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz gilt die Übergangsregelung grundsätzlich noch bis zum 31. Dezember 2027.

Ab dem 1. Januar 2028 entfällt diese umsatzabhängige Übergangsfrist.

Welche Ausnahmen gibt es?

Nicht jede Rechnung muss als E-Rechnung ausgestellt werden.

Ausnahmen bestehen unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto und bestimmte Umsätze von Kleinunternehmern.

Rechnungen an Privatkunden sind grundsätzlich nicht von der verpflichtenden E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich erfasst.

Auch für bestimmte bestehende elektronische Datenaustauschverfahren gelten besondere Übergangsregelungen.

Wie können Sie Ihre Rechnungsprozesse vorbereiten?

Gerade in Reinigungsunternehmen, in denen Rechnungen noch teilweise manuell erstellt oder zwischen mehreren Programmen übertragen werden, lohnt sich eine frühzeitige Überprüfung der Abläufe.

Klären Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen ab 2027 unter die neue Ausstellungspflicht fällt.

Prüfen Sie anschließend, ob Ihre Rechnungssoftware die erforderlichen Formate erstellen, versenden und archivieren kann.

Dabei ist auch wichtig, dass die zuständigen Mitarbeitenden wissen, wie der neue Ablauf funktioniert.

Das können Sie tun: Prüfen Sie Ihren Vorjahresumsatz, sprechen Sie mit Ihrem Softwareanbieter und testen Sie frühzeitig die Erstellung und Verarbeitung strukturierter E-Rechnungen.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums der Finanzen zur E-Rechnung.

 

Entgelttransparenz 2027: Was müssen Arbeitgeber beachten?

In Reinigungsunternehmen müssen häufig unterschiedliche Lohngruppen, Zuschläge und Arbeitszeitmodelle berücksichtigt werden.

Mit der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie kommen neue Anforderungen hinzu.

Die Richtlinie soll dazu beitragen, Vergütungsunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit leichter erkennbar zu machen.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Deutschland hat diese Frist jedoch nicht eingehalten.

Stand Oktober 2026 wurde noch kein deutscher Gesetzentwurf veröffentlicht. Ein verbindlicher Termin für das Inkrafttreten der neuen nationalen Regelungen steht deshalb noch nicht fest.

Die in der EU-Richtlinie vorgesehenen Berichtstermine bleiben bestehen. Ob und wie Deutschland diese aufgrund der verspäteten Umsetzung unverändert in nationales Recht übernimmt, ist derzeit jedoch offen.

Welche Reinigungsunternehmen müssen über ihre Löhne berichten?

Die EU-Richtlinie sieht unterschiedliche Berichtspflichten vor, abhängig von der Zahl der Beschäftigten:

  • Ab 250 Beschäftigten: Erste Entgeltberichterstattung bis zum 7. Juni 2027, danach jährlich.
  • 150 bis 249 Beschäftigte: Erste Entgeltberichterstattung bis zum 7. Juni 2027, danach alle drei Jahre.
  • 100 bis 149 Beschäftigte: Erste Entgeltberichterstattung bis zum 7. Juni 2031, danach alle drei Jahre.

Diese Fristen sind in Artikel 9 der EU-Entgelttransparenzrichtlinie festgelegt. Für die ersten Berichte im Jahr 2027 ist nach der Richtlinie das Kalenderjahr 2026 maßgeblich.

Da Deutschland die Richtlinie bislang nicht vollständig umgesetzt hat, ist noch offen, ob die Berichtspflichten nach deutschem Recht tatsächlich zu diesen Terminen greifen werden. Größere Reinigungsunternehmen sollten sich dennoch frühzeitig darauf vorbereiten.

Was bedeutet Entgelttransparenz für kleinere Reinigungsunternehmen?

Auch Betriebe unterhalb der genannten Berichtsschwellen sollten die weitere Entwicklung verfolgen.

Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Bewerberinnen und Bewerber Informationen über das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne erhalten.

Beschäftigte sollen außerdem Informationen über ihre Vergütung und durchschnittliche Entgeltniveaus für vergleichbare Tätigkeiten verlangen können.

Wann und in welcher Form die zusätzlichen Informationspflichten für private Arbeitgeber verbindlich werden, hängt von der weiteren Umsetzung in deutsches Recht ab. Das bereits bestehende deutsche Entgelttransparenzgesetz und die geltenden Vorschriften zur Entgeltgleichheit bleiben davon unberührt.

Bereits bestehende Anforderungen zur Entgeltgleichheit gelten unabhängig davon weiter.

Für die Gebäudereinigung ist das besonders relevant, weil Unternehmen häufig Mitarbeitende in verschiedenen Lohngruppen und Objekten einsetzen.

Wenn Löhne, Zuschläge und Tätigkeiten nicht übersichtlich dokumentiert sind, kann es schwierig werden, Vergütungsunterschiede nachzuvollziehen.

Das können Sie tun: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Lohngruppen, Tätigkeiten, Zulagen und Vergütungskriterien. Größere Unternehmen sollten zusätzlich prüfen, ob ihre Personalsysteme die notwendigen Daten für eine spätere Berichterstattung bereitstellen können.

Weitere Informationen finden Sie in der EU-Entgelttransparenzrichtlinie.

EU-Maschinenverordnung 2027: Was ändert sich bei Reinigungsmaschinen?

Ab dem 20. Januar 2027 wird die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in ihren wesentlichen Bestimmungen anwendbar.

Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Die Verordnung berücksichtigt unter anderem Sicherheitsrisiken durch digitale Steuerungen, Software und autonome Funktionen.

Für Reinigungsunternehmen wird sie insbesondere beim Kauf neuer Maschinen und automatisierter Reinigungssysteme relevant.

 

Lilla robotstøvsuger

 

Worauf sollten Sie beim Kauf neuer Reinigungsmaschinen achten?

Die neuen Anforderungen richten sich vor allem an Hersteller, Importeure und Händler.

Sie müssen sicherstellen, dass neu in Verkehr gebrachte Maschinen den geltenden Vorschriften entsprechen.

Als Reinigungsunternehmen sollten Sie bei Neuanschaffungen insbesondere prüfen:

  • Ist die Maschine ordnungsgemäß CE-gekennzeichnet?
  • Liegt eine passende EU-Konformitätserklärung vor?
  • Sind Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen verfügbar?
  • Welche Sicherheitsfunktionen besitzt die Maschine?
  • Wer unterstützt bei technischen Problemen oder Softwareupdates?
  • Welche Schulungen benötigen die Mitarbeitenden?

Bereits vorhandene Maschinen müssen aufgrund der neuen Verordnung nicht automatisch ersetzt werden.

Allerdings kann eine wesentliche Veränderung einer Maschine dazu führen, dass zusätzliche Herstellerpflichten entstehen.

Das kann beispielsweise relevant werden, wenn sicherheitsrelevante Funktionen oder die Steuerungssoftware grundlegend verändert werden.

Reinigungsroboter: Wann lohnt sich die Investition?

Automatische Scheuersaugmaschinen und Reinigungsroboter können Mitarbeitende bei wiederkehrenden Reinigungsarbeiten unterstützen.

Besonders geeignet können größere, gut zugängliche Flächen sein, beispielsweise in Logistikzentren, Einkaufszentren oder weitläufigen Bürogebäuden.

Die Maschinen übernehmen bestimmte Routineaufgaben. Mitarbeitende können sich währenddessen auf Reinigungsbereiche konzentrieren, die weiterhin manuelle Arbeit erfordern.

Ob sich die Anschaffung wirtschaftlich lohnt, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:

  • Größe und Beschaffenheit der Reinigungsflächen
  • Häufigkeit der Reinigung
  • Anschaffungs- und laufende Betriebskosten
  • Wartungsaufwand
  • Notwendige Schulungen
  • Einbindung in bestehende Arbeitsabläufe

Eine größere Anschaffung sollte deshalb immer auf Grundlage des konkreten Einsatzbereichs und der zu erwartenden Kosten geprüft werden.

Bedarfsgerechte Reinigung durch Sensoren

Neben Reinigungsrobotern können auch Sensoren die tägliche Arbeitsorganisation unterstützen.

Beispielsweise lässt sich in stark frequentierten Sanitäranlagen erfassen, wie intensiv bestimmte Bereiche genutzt werden.

Diese Informationen können helfen, Reinigungs- und Nachfüllarbeiten am tatsächlichen Bedarf auszurichten.

Die bedarfsgerechte Reinigung ist allerdings keine neue gesetzliche Pflicht für 2027.

Sie ist eine technische Möglichkeit, die sich insbesondere für größere Objekte eignen kann.

Das können Sie tun: Prüfen Sie vor dem Kauf neuer Maschinen, welche Aufgaben automatisiert werden können, welche Kosten entstehen und ob sich die Investition langfristig rechnet. Achten Sie außerdem auf Sicherheitsnachweise und eine verständliche Einweisung Ihrer Mitarbeitenden.

Digitaler Batteriepass: Was ändert sich ab Februar 2027?

Eine weitere Neuerung betrifft bestimmte Batterien, die beispielsweise in größeren akkubetriebenen Reinigungsmaschinen verwendet werden.

Ab dem 18. Februar 2027 ist nach der EU-Batterieverordnung für bestimmte Batterien ein digitaler Batteriepass vorgeschrieben.

Dazu gehören unter anderem Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, die ab diesem Zeitpunkt neu in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

Der Batteriepass enthält Informationen über die Batterie, beispielsweise zu technischen Eigenschaften, Wiederverwendung und Recycling.

Der Zugriff erfolgt über einen digitalen Identifikator beziehungsweise QR-Code.

Die Pflicht zur Bereitstellung liegt in erster Linie bei den verantwortlichen Wirtschaftsakteuren.

Für Reinigungsunternehmen bedeutet das: Sie müssen nicht für jede bereits vorhandene Maschine selbst einen Batteriepass erstellen.

Das können Sie tun: Fragen Sie beim Kauf neuer akkubetriebener Reinigungsmaschinen nach, ob die verwendete Batterie unter die neue Regelung fällt und wie der Batteriepass bereitgestellt wird.

Cybersicherheit und KI: Welche neuen Vorschriften gelten 2027?

Digitale Systeme für Personalplanung, Zeiterfassung und vernetzte Reinigungsmaschinen erleichtern den Arbeitsalltag. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.

Für 2027 sind insbesondere zwei europäische Regelwerke relevant: der Cyber Resilience Act und die KI-Verordnung.

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Cyber Resilience Act: Mehr Sicherheit für vernetzte Geräte

Der Cyber Resilience Act soll die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen verbessern. Er trat im Dezember 2024 in Kraft. Seit dem 11. September 2026 gelten bestimmte Meldepflichten für Hersteller. Die wesentlichen Anforderungen werden ab dem 11. Dezember 2027 anwendbar.

Die Vorschriften betreffen unter anderem vernetzte Maschinen und Geräte mit Softwarefunktionen. Für Reinigungsunternehmen ist das besonders beim Kauf neuer Maschinen relevant, da veraltete Software oder Sicherheitslücken Risiken verursachen können.

Die neuen Pflichten richten sich hauptsächlich an Hersteller und andere verantwortliche Wirtschaftsakteure, nicht automatisch an reine Anwender.

Das können Sie tun: Fragen Sie beim Kauf vernetzter Maschinen nach Sicherheitsupdates, der vorgesehenen Supportdauer und dem Umgang mit bekannten Sicherheitslücken.

Weitere Informationen bietet die EU-Kommission zum Cyber Resilience Act.

EU AI Act 2027: Was müssen Reinigungsunternehmen beachten?

Der EU AI Act, auf Deutsch KI-Verordnung, regelt den Einsatz künstlicher Intelligenz. Er betrifft auch Reinigungsunternehmen, die KI beispielsweise für Personaleinsatzplanung, Zeiterfassung, Kundenkommunikation oder die Auswertung von Reinigungsdaten nutzen.

Die Vorschriften werden schrittweise eingeführt:

  • 2. Februar 2025: Erste Anforderungen, unter anderem an die KI-Kompetenz von Mitarbeitenden.
  • 2. August 2026: Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen.
  • 2. Dezember 2027: Strengere Anforderungen für bestimmte eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme, etwa bei der Bewerberauswahl oder Mitarbeiterbewertung.
  • 2. August 2028: Weitere Anforderungen für Hochrisiko-KI, die in bestimmte regulierte Produkte eingebettet ist.

Wo wird KI für Reinigungsunternehmen besonders relevant?

Nicht jede KI-Anwendung ist gleich riskant. Ein KI-Assistent, der Kunden-E-Mails formuliert, ist anders zu bewerten als ein System, das Bewerbungen analysiert oder die Arbeitsleistung von Reinigungskräften bewertet.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern KI-Systeme, die:

  • Bewerbungen analysieren oder Bewerber bewerten
  • Personalentscheidungen beeinflussen
  • Mitarbeitende überwachen oder ihre Leistung bewerten
  • Aufgaben anhand personenbezogener Daten automatisch verteilen

Ob ein System als Hochrisiko-KI gilt, hängt von seinem Einsatzzweck und den gesetzlichen Kriterien ab. Dabei können Anforderungen an menschliche Aufsicht, Dokumentation und den Umgang mit personenbezogenen Daten relevant werden.

Welche Regeln gelten für KI-Inhalte und Chatbots?

 

Seit dem 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen.

Wenn Kunden mit einem KI-Chatbot kommunizieren, muss grundsätzlich erkennbar sein, dass sie mit einer KI sprechen.

Auch bestimmte KI-generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audioinhalte müssen gekennzeichnet werden. Nicht jeder mithilfe von KI erstellte Text unterliegt dagegen automatisch einer Kennzeichnungspflicht.

Reinigungsunternehmen sollten deshalb prüfen, welche Anforderungen für ihren Einsatz von KI im Marketing und in der Kundenkommunikation gelten.

Was sollten Reinigungsunternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten wissen, welche KI-Systeme eingesetzt werden, welche Daten sie verarbeiten und ob sie Entscheidungen über Mitarbeitende beeinflussen. Bei personenbezogenen Daten muss zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden.

Das können Sie tun: Erfassen Sie die KI-Anwendungen in Ihrem Betrieb, fragen Sie Ihre Softwareanbieter nach vorhandenen KI-Funktionen und möglichen Hochrisiko-Anwendungen. Legen Sie Regeln für den Umgang mit vertraulichen Daten fest und sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeitenden über die notwendigen KI-Kenntnisse verfügen.

Mehr erfahren: In unserem Artikel „EU AI Act in der Gebäudereinigung: Was Sie jetzt konkret tun sollten“ erklären wir die Anforderungen und geben praktische Handlungsempfehlungen für Reinigungsunternehmen.

Umweltfreundliche Gebäudereinigung: Was dürfen Unternehmen 2027 versprechen?

Nachhaltigkeit spielt auch in der Gebäudereinigung eine wichtige Rolle. Das gilt besonders, wenn Kunden bei Ausschreibungen oder Vertragsverhandlungen entsprechende Nachweise erwarten.

Gleichzeitig müssen Unternehmen darauf achten, welche Aussagen sie in ihrer Werbung verwenden.

Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Vorschriften gegen irreführende Umweltwerbung gegenüber Verbrauchern.

Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind ohne die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr zulässig.

Auch 2027 sollten Reinigungsunternehmen deshalb prüfen, ob ihre Werbeaussagen ausreichend belegt sind.

Wie können Reinigungsunternehmen glaubwürdig über Nachhaltigkeit sprechen?

Wer Umweltvorteile hervorheben möchte, sollte möglichst konkret beschreiben, worauf sich diese beziehen.

Statt eine gesamte Reinigungsdienstleistung allgemein als umweltfreundlich zu bezeichnen, kann ein Unternehmen beispielsweise angeben, dass bestimmte zertifizierte Reinigungsmittel verwendet werden.

Auch nachweisbare Einsparungen beim Verbrauch von Wasser, Reinigungsmitteln oder anderen Materialien können relevante Informationen sein. Wichtig ist, dass die jeweiligen Aussagen zutreffen und nachvollziehbar belegt werden können. Die neuen speziellen Verbote betreffen insbesondere Werbung gegenüber Verbrauchern. Auch im Geschäftskundenbereich dürfen Unternehmen jedoch keine irreführenden Umweltversprechen machen.

 

Illustration af to rengøringsassistenter omgivet af symboler for grøn rengøring: miljøvenlige produkter, vandforbrug og affaldssortering.

Welche Rolle spielen Umweltzertifizierungen?

Für die Gebäudereinigung in Deutschland sind insbesondere zwei Umweltzeichen interessant.

Das EU Ecolabel für Gebäudereinigungsdienste bewertet die Umweltleistung von Innenraumreinigungsdienstleistungen anhand von sieben verbindlichen und zwölf optionalen Kriterien.

Dabei werden unter anderem Reinigungsmittel, Wasser- und Energieverbrauch sowie Abfallmanagement berücksichtigt. Die derzeitigen Kriterien gelten bis zum 31. Dezember 2027. Eine Überarbeitung läuft. Der Blaue Engel kennzeichnet dagegen bestimmte Produkte, beispielsweise Reinigungsmittel für harte Oberflächen.

Er ist deshalb nicht mit einer Zertifizierung der gesamten Reinigungsdienstleistung gleichzusetzen.

Ob eine Zertifizierung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, welche Anforderungen Ihre Kunden stellen und welche Nachweise bei Ausschreibungen benötigt werden.

Weitere Informationen finden Sie beim EU Ecolabel und beim Blauen Engel.

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Umweltleistungen mit konkreten Zahlen dokumentieren

Nicht jedes Reinigungsunternehmen braucht sofort ein umfangreiches System zur Erfassung seiner Umweltleistungen.

Bereits einige ausgewählte Kennzahlen können helfen, Veränderungen im eigenen Betrieb besser nachzuvollziehen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Verbrauch von Reinigungsmitteln je Objekt oder gereinigter Fläche
  • Wasserverbrauch bei ausgewählten Reinigungstätigkeiten
  • Gefahrene Kilometer zwischen Reinigungsobjekten
  • Verbrauch von Einwegmaterialien

Biotechnische Reinigungsmittel: Eine mögliche Entwicklung

Ein weiteres Thema sind Reinigungsmittel auf Basis von Enzymen oder Mikroorganismen. Enzymatische Mittel sollen bestimmte Verschmutzungen gezielt abbauen. Probiotische Reinigungskonzepte arbeiten dagegen mit Mikroorganismen.

Solche Produkte werden als mögliche Ergänzung zur herkömmlichen Reinigung diskutiert. Ob sie für ein Reinigungsunternehmen Vorteile bieten, hängt jedoch vom konkreten Einsatzbereich ab. Aussagen über eine bessere Reinigungsleistung, einen geringeren Chemikalieneinsatz oder die Umweltwirkung müssen ausreichend belegt sein.

Insbesondere in hygienisch sensiblen Bereichen dürfen solche Produkte nicht ohne fachliche Prüfung an die Stelle vorgeschriebener Reinigungs- oder Desinfektionsverfahren treten. Vor einer größeren Umstellung kann deshalb ein begrenzter Praxistest sinnvoll sein, sofern die Produkte für den jeweiligen Einsatz geeignet und zulässig sind.

Das können Sie tun: Überprüfen Sie die Umweltaussagen auf Ihrer Website und in Ihren Angeboten. Dokumentieren Sie ausgewählte Verbrauchsdaten und prüfen Sie bei neuen Produkten, ob sie für Ihren Betrieb tatsächlich wirtschaftliche oder organisatorische Vorteile bieten.

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Tagesreinigung und Qualitätsanforderungen: Welche Entwicklungen prägen 2027?

Neben dem Preis rücken deshalb auch die Qualität der Reinigungsleistungen und die Arbeitsbedingungen stärker in den Mittelpunkt.

Am 17. September 2026 haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks eine gemeinsame Charta für attraktive und zukunftsfähige Arbeit unterzeichnet.

Ein Ziel ist, bei der Vergabe von Reinigungsaufträgen nicht ausschließlich den Preis, sondern stärker auch Qualität und Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang wird die Tagesreinigung ausdrücklich als mögliche Verbesserung genannt.

Wird Reinigungsqualität bei Ausschreibungen wichtiger?

Für Reinigungsunternehmen kann das eine Gelegenheit sein, sich nicht ausschließlich über niedrige Preise von Wettbewerbern abzuheben.

Wichtig sind beispielsweise:

  • Nachvollziehbare Reinigungskonzepte
  • Regelmäßige Qualitätskontrollen
  • Geschulte Mitarbeitende
  • Zuverlässige Arbeitsabläufe
  • Dokumentation der vereinbarten Leistungen

Wer seine Reinigungsqualität nachvollziehbar belegen kann, verfügt über eine bessere Grundlage für Gespräche mit Auftraggebern.

Die Charta ist allerdings keine neue gesetzliche Verpflichtung zur Tagesreinigung oder zur Anwendung bestimmter Vergabekriterien ab 2027.

Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Fachkräftemangel: Wie können Sie zuverlässige Mitarbeitende halten?

Kurzfristige Krankmeldungen, offene Stellen und häufige Personalwechsel erschweren die Einsatzplanung.

Deshalb lohnt es sich, nicht nur neue Beschäftigte zu gewinnen, sondern auch die vorhandenen Mitarbeitenden langfristig zu halten.

Dazu können beispielsweise beitragen:

  • Verlässliche Dienstpläne
  • Familienfreundlichere Arbeitszeiten
  • Gute Einarbeitung
  • Verständliche Arbeitsanweisungen
  • Ergonomische Arbeitsmittel
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Respektvoller Umgang im Team

Gerade in mehrsprachigen Reinigungsteams ist eine klare Kommunikation wichtig.

Wenn Aufgaben, Sicherheitsregeln und Qualitätsanforderungen verständlich erklärt werden, lassen sich Missverständnisse leichter vermeiden.

Für Inhaber bedeutet eine stabile Belegschaft nicht nur weniger organisatorischen Aufwand, sondern auch mehr Sicherheit bei der täglichen Kundenbetreuung.

Das können Sie tun: Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitenden über mögliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Kunden, ob sich einzelne Objekte für Tagesreinigung eignen und wie sich die Dienstplanung zuverlässiger gestalten lässt.

Fazit: Wie können sich Reinigungsunternehmen auf 2027 vorbereiten?

Für Inhaber von Reinigungsunternehmen stehen dabei vor allem drei Fragen im Mittelpunkt:

Wie bleiben meine Aufträge wirtschaftlich? Wie erfülle ich die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig? Und wie behalte ich den Überblick über meinen Betrieb?

Steigende Personalkosten machen es notwendig, Stundenverrechnungssätze und Kundenverträge regelmäßig zu überprüfen.

Neue Pflichten bei der E-Rechnung erfordern eine rechtzeitige Vorbereitung der Rechnungsprozesse.

Beim Kauf neuer Maschinen und beim Einsatz bestimmter digitaler Systeme sollten Unternehmen außerdem auf Sicherheitsanforderungen und passende Lösungen achten.

Eine zuverlässige Zeiterfassung, nachvollziehbare Qualitätskontrollen und eine übersichtliche Personalplanung können helfen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und wichtige Informationen für die Unternehmensführung verfügbar zu machen.

Entscheidend ist, die für Ihren Betrieb relevanten Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.

So schaffen Sie eine bessere Grundlage, um Ihre Kosten im Griff zu behalten, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich zu führen.

Mit CleanManager den Überblick über Ihren Reinigungsbetrieb behalten

Mit CleanManager können Sie Personalplanung, Zeiterfassung, Aufgabenorganisation und Dokumentation zentral verwalten.

So müssen wichtige Informationen nicht mehr mühsam aus verschiedenen Listen, Nachrichten und Unterlagen zusammengetragen werden. Das erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Verwaltung und Reinigungsteams.

Gerade wenn Sie Verantwortung an Ihre Objektleitungen oder Verwaltungsmitarbeitenden übertragen, ist es hilfreich, wichtige betriebliche Informationen an einem zentralen Ort verfügbar zu haben.

Erfahren Sie, wie CleanManager Sie dabei unterstützen kann, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Ihren Reinigungsbetrieb gut organisiert auf 2027 vorzubereiten.

Illustration af CleanManagers vagtplanlægning på en skærm og i mobilappen, brugt af rengøringsmedarbejdere i felten.

 

Lassen Sie uns darüber sprechen, wo in Ihrem Unternehmen noch Digitalisierungspotenzial besteht und wie CleanManager Sie 2027 bei der digitalen Planung und Dokumentation unterstützen kann.

Wir von CleanManager behalten aktuelle Entwicklungen stets im Blick und informieren Sie auf blog.cleanmanager.at regelmässig über wichtige Gesetzesänderungen. So bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren rechtzeitig, welche Neuerungen 2027 für Ihr Reinigungsunternehmen relevant sind.

FAQ: Häufige Fragen zur Gebäudereinigung 2027

Was ändert sich 2027 bei Reinigungsmaschinen und Reinigungsrobotern?

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung.

Sie stellt unter anderem Anforderungen an die Sicherheit autonomer Maschinen und digitaler Steuerungen.

Reinigungsunternehmen sollten beim Kauf neuer Maschinen auf CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Sicherheitsinformationen achten.

Bereits vorhandene Maschinen müssen aufgrund der Verordnung nicht automatisch ersetzt werden.

Welche Entgelttransparenzpflichten gelten 2027 für Reinigungsunternehmen?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht erste Entgeltberichte für Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten bis zum 7. Juni 2027 vor. Für Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten ist die erste Berichterstattung bis zum 7. Juni 2031 vorgesehen.

Deutschland hat die Umsetzungsfrist vom 7. Juni 2026 verpasst. Stand Oktober 2026 liegt noch kein deutsches Umsetzungsgesetz vor. Ob die europäischen Berichtstermine unverändert in deutsches Recht übernommen werden, ist daher noch offen.

Auch kleinere Reinigungsunternehmen sollten sich mit den geplanten Informationspflichten befassen und ihre Vergütungsstrukturen frühzeitig überprüfen.

Welche neuen KI- und Cybersicherheitsvorschriften gelten 2027?

Ab dem 2. Dezember 2027 gelten zusätzliche Vorgaben für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme, beispielsweise bei der Bewerberauswahl.

Ab dem 11. Dezember 2027 werden außerdem die wesentlichen Anforderungen des Cyber Resilience Act an Produkte mit digitalen Elementen anwendbar.

Für Reinigungsunternehmen sind diese Vorschriften vor allem relevant, wenn entsprechende KI-Systeme eingesetzt oder vernetzte Maschinen angeschafft werden.

Was müssen Reinigungsunternehmen 2027 bei Umweltwerbung beachten?

Reinigungsunternehmen müssen Umweltversprechen nachvollziehbar und rechtlich zulässig formulieren.

Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind ohne die erforderlichen Voraussetzungen problematisch.

Konkrete Angaben zu zertifizierten Reinigungsmitteln, Verbrauchsdaten oder anerkannten Umweltzeichen können helfen, Umweltleistungen glaubwürdig darzustellen.

 

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