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EU AI Act in der Gebäudereinigung: Was Sie jetzt konkret tun sollten

Louisa Rieck
Louisa Rieck
EU AI Act in der Gebäudereinigung: Was Sie jetzt konkret tun sollten
12:19

Künstliche Intelligenz ist längst auch in der Gebäudereinigung angekommen. Vielleicht nutzen Ihre Mitarbeiter bereits KI-Assistenten für E-Mails oder Stellenanzeigen. Vielleicht arbeitet Ihre Software mit KI bei der Personaleinsatzplanung, der Auswertung von Daten oder im Kundenservice.

Damit entstehen neue Möglichkeiten, aber auch neue Pflichten.

Mit dem EU AI Act, auf Deutsch KI-Verordnung, gelten erstmals umfassende europäische Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz.

Für Sie als Reinigungsunternehmer bedeutet das nicht, dass Sie auf KI verzichten müssen. Entscheidend ist vielmehr, dass Sie den Überblick behalten:

  • Welche KI wird in Ihrem Betrieb eingesetzt?
  • Wer nutzt sie?
  • Welche Daten werden verarbeitet?
  • Trifft die KI Entscheidungen über Mitarbeiter?
  • Und welche Risiken entstehen daraus?

Kurz erklärt:

  • Der EU AI Act gilt auch für Reinigungsunternehmen, wenn sie KI im Betrieb einsetzen.
  • Besonders sensibel ist KI bei Bewerbungen, Personaleinsatzplanung und Mitarbeiterbewertung.
  • Unternehmen sollten wissen, welche KI-Systeme genutzt werden, welche Daten verarbeitet werden und wer verantwortlich ist.
  • Mitarbeiter brauchen klare Regeln und passende Schulungen für den Umgang mit KI.
  • Datenschutz, menschliche Kontrolle und die regelmäßige Prüfung von Software und KI-Funktionen bleiben entscheidend.

Sie brauchen dafür nicht sofort ein großes Compliance-Projekt. Wichtig ist, dass Sie wissen, wo KI eingesetzt wird, welche Risiken bestehen und wer dafür verantwortlich ist.

Warum betrifft der AI Act auch Reinigungsunternehmen?

Auch wenn Sie selbst keine KI entwickeln, kann der AI Act Ihr Unternehmen betreffen.

Ein Reinigungsbetrieb kann bereits dann betroffen sein, wenn KI-Systeme im Arbeitsalltag eingesetzt werden.

Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:

  • KI-Assistenten
  • KI-Chatbots auf Ihrer Website
  • KI-Tools für Stellenanzeigen oder Bewerbermanagement
  • Software mit KI-gestützter Personaleinsatzplanung
  • Systemen zur Leistungsanalyse von Mitarbeitern
  • KI-generierten Bildern für Website oder Werbung
  • automatisierter Kundenkommunikation
  • Software, die Daten analysiert und Empfehlungen gibt

Entscheidend ist nicht nur, welches Programm Sie nutzen, sondern vor allem, wofür Sie es einsetzen.

Wo wird KI für Reinigungsunternehmen besonders kritisch?

Nicht jede KI-Anwendung ist gleich riskant.

Ein KI-Tool, das eine E-Mail formuliert, ist etwas anderes als ein System, das Bewerber aussortiert oder Mitarbeiter bewertet.

Für Reinigungsunternehmen sind vor allem diese Bereiche wichtig:

KI im Personalbereich

Besonders genau sollten Sie hinschauen, wenn KI:

  • Bewerbungen analysiert oder filtert
  • Bewerber bewertet
  • Personalentscheidungen beeinflusst
  • Aufgaben automatisch verteilt
  • Arbeitsleistung überwacht oder bewertet

Gerade in der Gebäudereinigung ist das relevant, weil Personaleinsatzplanung, Objektverteilung und Qualitätskontrolle zunehmend digitalisiert werden.

Fragen Sie deshalb immer:

  • Welche Entscheidung trifft die KI?

  • Welche Daten nutzt sie dafür?

  • Kann ein Mensch die Entscheidung nachvollziehen und korrigieren?

Wenn eine KI wesentliche Entscheidungen über Mitarbeiter beeinflusst, kann sie unter strengere Vorgaben fallen.

KI zur Überwachung von Mitarbeitern

Besonders kritisch sind Systeme, die Mitarbeiter überwachen oder bewerten.

KI zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten, abgesehen von engen Ausnahmen.

Ein System, das zum Beispiel anhand von Gesichtsausdruck oder Stimme automatisch beurteilen soll, ob eine Reinigungskraft motiviert, gestresst oder unzufrieden ist, wäre daher besonders problematisch.

Auch bei Leistungs- oder Verhaltensbewertung sollten Sie genau prüfen, welche Daten verwendet werden und wie stark das System Entscheidungen beeinflusst.

Müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden?

Nicht jeder Inhalt, der mit KI erstellt wurde, muss automatisch als „KI-generiert“ gekennzeichnet werden.

Wenn Sie zum Beispiel einen KI-Assistenten für einen ersten Entwurf einer E-Mail, Stellenanzeige oder eines Social-Media-Beitrags nutzen und anschließend Inhalt und Fakten selbst prüfen, folgt daraus nicht automatisch eine Kennzeichnungspflicht.

Anders kann es bei bestimmten KI-generierten oder manipulierten Inhalten sein.

Besonders bei Chatbots gilt:

Wenn ein Kunde direkt mit einer KI kommuniziert, sollte grundsätzlich erkennbar sein, dass er nicht mit einem Menschen spricht.

Für den betrieblichen Alltag gilt deshalb vor allem:

Veröffentlichen Sie wichtige oder sensible Inhalte nicht ungeprüft.

Frau hält und tippt an einem Tablet in einem Büro

KI-Kompetenz: Mitarbeiter müssen vorbereitet werden

Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, sollten wissen, wie sie diese Systeme richtig einsetzen.

Das betrifft nicht nur IT-Abteilungen.

Wenn zum Beispiel eine Objektleitung regelmäßig KI für Kunden-E-Mails nutzt, sollte sie wissen:

  • welche Informationen eingegeben werden dürfen,
  • welche Informationen vertraulich bleiben müssen,
  • dass KI falsche Informationen erzeugen kann,
  • wie Ergebnisse geprüft werden,
  • wann personenbezogene Daten problematisch sind,
  • und wann eine Entscheidung nicht der KI überlassen werden sollte.

Die Schulung sollte zum tatsächlichen Einsatz passen.

Eine Führungskraft, die KI bei Personalentscheidungen nutzt, benötigt andere Kenntnisse als ein Mitarbeiter, der damit gelegentlich einen Text formuliert.

Gerade wenn verschiedene Apps und Einzellösungen eingesetzt werden, kann der Überblick schnell verloren gehen. Warum zu viele unterschiedliche Systeme zum Problem werden können, zeigen wir in einem eigenen Beitrag.

Fragen Sie auch Ihren Softwareanbieter

Ein wichtiger Punkt wird häufig übersehen:

Sie müssen nicht bewusst eine neue „KI-Software“ kaufen, um plötzlich KI im Unternehmen einzusetzen.

Viele bestehende Systeme für:

  • Zeiterfassung
  • Personaleinsatzplanung
  • Lohn
  • Qualitätsmanagement
  • Bewerbermanagement
  • Kundenkommunikation

erhalten regelmäßig neue Funktionen.

Eine Software, die heute keine KI nutzt, kann mit einem späteren Update entsprechende Funktionen bekommen.

Fragen Sie Ihren Anbieter deshalb konkret:

  • Welche KI-Funktionen sind bereits enthalten?
  • Welche Daten verarbeitet die KI?
  • Trifft die KI Entscheidungen oder gibt sie nur Empfehlungen?
  • Welche Funktionen kommen möglicherweise mit zukünftigen Updates hinzu?

So behalten Sie die Kontrolle und vermeiden Überraschungen.

Auch die Einführung neuer Software sollte deshalb strukturiert erfolgen. In unserem Artikel zur Erfolgreiche Software-Einführung in Reinigungsunternehmen zeigen wir, worauf Sie dabei achten sollten.

AI Act und DSGVO: Beides muss beachtet werden

Der AI Act ersetzt die Datenschutz-Grundverordnung nicht.

Sobald personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Bewerbern oder Kunden verarbeitet werden, müssen Sie zusätzlich den Datenschutz berücksichtigen.

Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Mitarbeiter folgende Informationen in öffentlich verfügbare KI-Dienste eingeben:

  • personenbezogene Daten
  • Kundenlisten
  • Gesundheitsinformationen
  • interne Verträge
  • vertrauliche Unternehmensdaten
  • Geschäftsgeheimnisse

Eine einfache interne Regel kann bereits viel bewirken:

Keine vertraulichen oder personenbezogenen Informationen in KI-Systeme eingeben, sofern die Nutzung dafür nicht ausdrücklich geprüft und freigegeben wurde.

Mann am Computer in einem Büro

Was sollten Sie jetzt konkret tun?

Sie brauchen nicht sofort ein eigenes KI-Compliance-Team.

Der wichtigste erste Schritt ist:

Verschaffen Sie sich einen Überblick.

1. Erstellen Sie eine Liste aller eingesetzten KI-Systeme

Erfassen Sie, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen genutzt werden.

Denken Sie dabei nicht nur an offiziell eingeführte Software.

Fragen Sie auch Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte, ob sie KI-Assistenten verwenden.

Notieren Sie mindestens:

  • welches System genutzt wird,
  • wer es nutzt,
  • wofür es genutzt wird,
  • welche Daten verarbeitet werden,
  • wer intern verantwortlich ist.

2. Prüfen Sie den Einsatzzweck

Dasselbe KI-System kann je nach Nutzung unterschiedlich kritisch sein.

Ki-Assistenten für eine Weihnachtskarte nutzen ist etwas anderes als ein KI-System, das Bewerber bewertet.

Entscheidend ist deshalb immer der Verwendungszweck.

3. Legen Sie klare interne Regeln fest

Regeln Sie zum Beispiel:

  • welche KI-Systeme genutzt werden dürfen,
  • welche Daten eingegeben werden dürfen,
  • welche Ergebnisse immer kontrolliert werden müssen,
  • wer neue KI-Anwendungen freigibt,
  • an wen sich Mitarbeiter bei Fragen wenden.

Das schafft Klarheit und verhindert, dass jeder Mitarbeiter eigene Lösungen nutzt, ohne dass Sie davon wissen.

4. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter

Mitarbeiter sollten nicht nur wissen, wie ein KI-Werkzeug funktioniert.

Sie sollten auch verstehen:

  • wo die Grenzen der KI liegen,
  • welche Daten geschützt werden müssen,
  • warum Ergebnisse kontrolliert werden müssen,
  • wann menschliche Entscheidungen notwendig bleiben.

Wie digitale Prozesse und Mitarbeiterschulungen in einem größeren Reinigungsunternehmen praktisch umgesetzt werden können, zeigt das Beispiel der BAU-REIN Firmengruppe.

5. Prüfen Sie Personal-KI besonders genau

Wenn KI:

  • Bewerber analysiert,
  • Mitarbeiter bewertet,
  • Aufgaben verteilt,
  • Leistung überwacht
  • oder Personalentscheidungen beeinflusst,

sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Fragen Sie auch Ihren Softwareanbieter ausdrücklich, ob solche Funktionen enthalten sind.

6. Überprüfen Sie Ihre Systeme regelmäßig

Ein einmaliger Check reicht nicht aus.

Software und KI-Systeme verändern sich laufend.

Prüfen Sie deshalb regelmäßig:

  • Welche Systeme werden genutzt?
  • Haben sich Funktionen verändert?
  • Werden neue Daten verarbeitet?
  • Wird die KI anders eingesetzt als ursprünglich geplant?

So behalten Sie langfristig die Kontrolle.

Welche Strafen drohen?

Der AI Act sieht bei Verstößen erhebliche Geldbußen vor.

Bei besonders schweren Verstößen können hohe Bußgelder entstehen.

Für kleine und mittlere Unternehmen gelten bei den jeweiligen Bußgeldkategorien grundsätzlich die niedrigeren vorgesehenen Höchstgrenzen.

Für einen Reinigungsbetrieb sollte daraus aber nicht die Schlussfolgerung entstehen:

„Dann nutzen wir lieber gar keine KI.“

Wichtiger ist ein kontrollierter und nachvollziehbarer Umgang damit.

Fazit: Behalten Sie die Kontrolle über den KI-Einsatz in Ihrem Betrieb

KI kann Reinigungsunternehmen dabei helfen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Informationen schneller aufzubereiten und Arbeitsprozesse zu unterstützen.

Entscheidend ist aber, dass Sie wissen, wo KI eingesetzt wird und welche Entscheidungen sie beeinflusst.

Für die meisten Reinigungsunternehmen sind die nächsten Schritte überschaubar:

  • Erfassen Sie Ihre KI-Systeme.
  • Legen Sie klare Regeln fest.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter.
  • Prüfen Sie Personal-KI besonders genau.
  • Und fragen Sie Ihre Softwareanbieter, welche KI-Funktionen tatsächlich in ihren Systemen stecken.

So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Daten, Ihre Mitarbeiter und Ihre betrieblichen Entscheidungen.

Digitalisierung mit klaren Prozessen

Der Umgang mit KI zeigt, wie wichtig es für Reinigungsunternehmen ist, den Überblick über ihre digitalen Prozesse zu behalten. Je klarer geregelt ist, wo Daten liegen, wie Mitarbeiter eingeplant werden und welche Systeme im Unternehmen genutzt werden, desto leichter lassen sich auch neue Technologien kontrolliert einsetzen.

Mit CleanManager können Sie zentrale Abläufe Ihres Reinigungsunternehmens an einem Ort organisieren, von der Personaleinsatzplanung und Zeiterfassung bis zur Kunden- und Mitarbeiterverwaltung sowie Qualitätskontrolle.

So schaffen Sie eine digitale Grundlage, auf der Prozesse übersichtlich bleiben und neue Funktionen bewusst eingeführt werden können.

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Stand: September 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Anmerkung: Die Bilder in diesem Artikel wurden mit dem KI-Tool ChatGPT erstellt.

FAQ: EU AI Act in Reinigungsunternehmen

Gilt der EU AI Act auch für kleinere Reinigungsunternehmen?

Ja. Entscheidend ist nicht nur die Unternehmensgröße, sondern ob und wie Sie KI-Systeme einsetzen.

Auch ein kleinerer Betrieb kann betroffen sein, wenn zum Beispiel KI-Assistenten, KI-Chatbots oder Software mit KI-Funktionen verwendet werden.





Muss ich KI-Assistenten in meinem Unternehmen verbieten?

Nein. 

Sie sollten aber klare Regeln festlegen, wofür KI-Assistenten verwendet werden dürfen und welche Daten Mitarbeiter eingeben dürfen.

Besonders vertrauliche oder personenbezogene Informationen sollten nicht ungeprüft in öffentliche KI-Dienste eingegeben werden.















 

Müssen meine Mitarbeiter eine KI-Schulung machen?

Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, sollten angemessen auf den Einsatz vorbereitet werden.

Der Umfang hängt davon ab, wofür die KI genutzt wird.

Wer KI nur für Texte verwendet, benötigt andere Kenntnisse als eine Führungskraft, die KI für Personalentscheidungen einsetzt.















Muss ich jeden mit KI-Assistenten erstellten Text kennzeichnen?

Nicht jeder KI-unterstützte Text muss automatisch als „KI-generiert“ gekennzeichnet werden.

Wichtig ist unter anderem, wie der Inhalt genutzt wird und ob eine menschliche Prüfung stattfindet.



Darf KI Bewerber automatisch aussortieren?

Hier ist besondere Vorsicht notwendig.

KI-Systeme, die Bewerbungen analysieren, Kandidaten bewerten oder Personalentscheidungen beeinflussen, können unter strengere Regeln fallen.

Solche Systeme sollten deshalb vor dem Einsatz besonders sorgfältig geprüft werden.

Was sollte ich als Erstes tun?

Beginnen Sie mit einer einfachen Bestandsaufnahme.

Erstellen Sie eine Liste aller KI-Systeme, die in Ihrem Unternehmen genutzt werden – auch solcher, die Mitarbeiter eigenständig verwenden.

Halten Sie fest:

  • welches System genutzt wird,
  • wer es nutzt,
  • wofür es genutzt wird,
  • welche Daten verarbeitet werden,
  • und wer intern verantwortlich ist.

Damit schaffen Sie die Grundlage für alle weiteren Schritte.

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